lernende Organisation, Personalentwicklung

6 Tipps, um Weiterbildungen zu rechtfertigen

Ganze Unternehmen können von den Weiterbildungen einzelner Mitarbeiter profitieren. Trotzdem gibt es hier und da noch Firmen, die die Kosten für Fort- und Weiterbildungen nur ungern tragen möchten oder ihren Mitarbeitenden nicht einmal Urlaub gewähren möchten. Wir klären Sie über Ihre Rechte und Pflichten im Hinblick auf berufliche Weiterbildung auf – und präsentieren Ihnen 6 Tipps, mit denen Sie Ihre Weiterbildung rechtfertigen können.

Der Großteil der deutschen Arbeitgeber bietet Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung an. Dabei verlassen sich laut Statista rund 40 Prozent der Arbeitgeber auf Maßnahmen, die vom Unternehmen selbst durchgeführt werden. Allerdings können oder wollen die meisten Unternehmen nicht alle für die Mitarbeitenden wichtigen Themen in Inhouse-Weiterbildungen behandeln. In solchen Fällen sind externe Weiterbildungen empfehlenswert. Aber was, wenn die Geschäftsleitung bei der Kostenübernahme zögert?

 

Habe ich ein Recht auf Weiterbildungen?

Der Gesetzgeber räumt Arbeitnehmern leider keinen grundsätzlichen Rechtsanspruch auf eine Weiterbildung ein. Das heißt natürlich nicht, dass der Arbeitgeber Ihnen die Teilnahme an Weiterbildungen einfach verbieten kann – nur muss der Arbeitgeber nicht die Weiterbildungskosten tragen. Entsprechende Passagen in Tarif- oder Arbeitsverträgen können einen solchen Anspruch allerdings gewähren. Eine weitere Ausnahme: Wenn der Arbeitgeber von sich aus eine Weiterbildung anordnet, muss er dafür auch die Kosten übernehmen.

Anders sieht es zumindest beim sogenannten Bildungsurlaub aus: Mit Ausnahme von Bayern und Sachsen haben Arbeitnehmer in ganz Deutschland Anspruch auf bezahlten Urlaub für eine Weiterbildung. Die Regeln für diesen Bildungsurlaub können je nach Bundesland unterschiedlich sein – hier gibt es eine Einzelübersicht. Meistens gibt es einen Anspruch auf fünf bezahlte Tage Bildungsurlaub pro Jahr oder zehn Tage alle zwei Jahre. Dieser Urlaub wird zusätzlich zum normalen Jahresurlaubsanspruch gewährt.

 

Kostenübernahme von Weiterbildungen: So überzeugen Sie den Arbeitgeber

Es mag ja vorkommen, dass der Arbeitgeber bei der Aussicht darauf, die Kosten für eine Weiterbildung zu übernehmen, nicht gerade vor Freude auf der Stelle hüpft. Nur weil der Arbeitgeber jedoch zögert, Bedenken hat oder sich zunächst weigert, die Kosten zu tragen, müssen Sie aber nicht gleich aufgeben! Wenn Sie die Gründe für diese Entscheidung kennen, können Sie gute Argumente anbringen und so mit einiger Sicherheit Ihren Chef doch noch überzeugen.

Wählen Sie den passenden Zeitpunkt für ein Gespräch

Auch die besten und überzeugendsten Argumente könnten an Ihrem Arbeitgeber abprallen, wenn der gewählte Zeitpunkt für das Gespräch nicht stimmt. Ihr Arbeitgeber steckt zurzeit bis über beide Ohren in wichtigen Verhandlungsgesprächen? Dann warten Sie eventuell besser noch. Sie haben gerade ein großes Projekt erfolgreich abgeschlossen? Das könnte der richtige Zeitpunkt sein! Den wohl nachhaltigsten Eindruck machen Sie schon im Vorfeld des Gesprächs, wenn Sie selbiges als Termin für sich selbst und den Arbeitgeber einstellen. Das unterstreicht, wie wichtig Ihnen das Gespräch ist.

Arbeiten Sie den Nutzen für das Unternehmen heraus

Klar: Die Weiterbildung soll auch Ihnen etwas bringen. Im Vorfeld des Gesprächs sollten Sie sich allerdings bereits genau überlegen, wie Sie den Mehrwert für das Unternehmen herausarbeiten können – denn der interessiert den Arbeitgeber natürlich besonders. Sie sollten Antworten auf Fragen wie diese bereithalten: Welche Probleme im Unternehmen löst diese Weiterbildung? Was hat sich zuletzt geändert oder was wird sich in Zukunft ändern, das diese Weiterbildung erforderlich macht? Inwiefern profitieren Ihre Kollegen oder Kunden von der Weiterbildung – Stichwort ‚lernende Organisation‘?

Seien Sie bestens über die Weiterbildung informiert

Sie sollten natürlich sehr gut über die Weiterbildung informiert sein, um für deren Notwendigkeit argumentieren zu können. Das heißt: Sie kennen nicht nur Ort und Datum der Weiterbildung, sondern zeigen, dass Sie sich mit deren genauen Inhalten befasst haben und können auch erklären, inwiefern das im Unternehmen von Nutzen ist. Sofern vorhanden, schadet es auch nicht, Unterlagen des jeweiligen Bildungsinstituts parat zu haben. Auch kann es helfen, gleich mehrere konkrete Weiterbildungsangebote herauszusuchen.

Verdeutlichen Sie Ihre Eigeninitiative

Es kann sehr hilfreich sein, wenn Sie Ihrem Arbeitgeber zeigen, dass auch Sie bereit sind, Energie, Zeit und möglicherweise auch finanzielle Ressourcen für die Weiterbildung aufzuwenden. Hier sollten Sie sich jedoch vorher darüber Gedanken machen, welchen Anteil der Weiterbildung Sie zu tragen bereit wären. Stellen Sie zudem heraus, dass Sie beispielsweise auch bereit sind, das in der Weiterbildung erlernte Wissen beispielsweise nach Feierabend oder am Wochenende nachzubereiten und zu vertiefen.

Verweisen Sie auf das interne und externe Image des Unternehmens

Unternehmen, die bereit sind, die Kosten für Weiterbildungen zu tragen, genießen einen guten Ruf – sowohl innerhalb des Unternehmens als auch außerhalb. Ihre Kollegen motiviert das, sich selber neues Wissen anzueignen und möglichen Bewerbern zeigt es, dass dieses Unternehmen bereit ist, in die Entwicklung seiner Mitarbeiter zu investieren. Auch die Mitarbeiterbindung wird durch Weiterbildungen gestärkt. Diese Effekte zahlen in die Arbeitgebermarke des Unternehmens ein – was wiederum die Suche nach neuen Mitarbeitern vereinfacht und möglicherweise auch die Kosten bei der Mitarbeitersuche drückt.
 

Versichern Sie, dass Sie im Unternehmen bleiben

Manche Arbeitgeber scheuen sich nicht so sehr vor Kostenübernahme und Bildungsurlaub, sondern haben viel mehr Sorge, dass Arbeitnehmer eine Weiterbildung als Sprungbrett für einen Unternehmenswechsel nutzen möchten. Hier sollten Sie Ihrem Arbeitgeber glaubhaft versichern können, dass Sie dem Unternehmen erhalten bleiben möchten.

Sollte der Arbeitgeber trotzdem misstrauisch bleiben, haben Sie mehrere Möglichkeiten: Über eine Rückzahlungsklausel können Sie vereinbaren, dass Sie beispielsweise die Kosten der Weiterbildung erstatten, wenn Sie unmittelbar nach Abschluss der Weiterbildung kündigen. Sie könnten sich auch bereit erklären, einen kleinen Vermerk im Arbeitszeugnis zu erhalten, wenn Sie – entgegen Ihrer Behauptung – kündigen. Über eine Vertragsbindung könnten Sie außerdem festlegen, dass eine ordentliche Kündigung für einen bestimmten Zeitraum nach der Weiterbildung ausgesetzt wird. Dabei muss allerdings die Vertragsbindung im angemessenen Verhältnis zur Dauer der Weiterbildungsmaßnahme stehen.

 

Fazit

Sie sehen: Nur weil der Arbeitgeber zunächst womöglich zögert, wenn es um die Kostenübernahme einer Weiterbildung geht, ist noch lange nicht alles verloren. Ob – und wenn ja, zu welchem Anteil – Ihr Arbeitgeber eine Weiterbildung finanziert, ist immer auch eine Verhandlungsfrage. Und je stichhaltiger Ihre Argumente, je besser Sie selbst vorbereitet sind, umso größer sind auch die Erfolgschancen. Denken Sie auch daran, was der chinesische Philosoph Laozi schon vor über 2.000 Jahren sagte: „Lernen ist wie Rudern gegen den Strom, sobald man aufhört, treibt man zurück.“


Wenn Sie das Thema berufliche Weiterbildung auch gern angehen möchten: Schauen Sie sich doch gern unser Seminarangebot an!

 

Zu unseren Seminaren